WhatsApp & Co. mit MessengerPeople datenschutzkonform nutzen

Das Interesse am Thema Datenschutz in Bezug auf die geschäftliche Nutzung von WhatsApp, Facebook Messenger, Apple Business Chat & Co. ist groß. Mit MessengerPeople können Unternehmen WhatsApp & Co. datenschutzkonform in ihrer Kundenkommunikation einsetzen. Aber wie das eigentlich funktioniert und worauf Unternehmen dabei achten müssen, erfährst du in diesem Artikel. 


Im Beitrag erfährst du


1. Drei Rechtsverhältnisse bei WhatsApp für Unternehmen und Datenschutz

1.1 Smartphone Besitzer – WhatsApp

Ein Smartphonebesitzer lädt sich auf sein Handy die WhatsApp App und akzeptiert im Zuge des Downloads die Nutzungsbedingungen von WhatsApp. Hierbei entsteht das viel diskutierte Szenario, dass WhatsApp auf diesem Smartphone Zugriff auf die persönliche Kontaktliste bekommt. In dieser Kontaktliste sind typischerweise auch Personen zu vermuten, die den Nutzungsbedingungen von WhatsApp nie zugestimmt haben. Dies wird von zahlreichen Juristen kritisch bewertet. Nutzen Unternehmen den Service von MessengerPeople, so ist dieses Problem auf Versenderseite vollständig aufgelöst. Versenden Unternehmen über den Service von MessengerPeople , so ist es rein technisch weder möglich noch notwendig, dass Kontaktlisten ausgelesen werden, ganz einfach weil weder die WhatsApp App noch ein Handy von dem Unternehmen benötigt wird!

1.2 WhatsApp Versender (Unternehmen) – WhatsApp Empfänger (Subscriber)

Hier ist zu beachten, dass ein sauberer und vollständiger Double-Opt-In (DOI) durchgeführt wird. Analog zu einem DOI, wie er im E-Mail-Marketing vorgeschrieben ist. MessengerPeople stellt hierfür ein Anmelde-Widget zur Verfügung. Dadurch wird ein Anmeldeprozess garantiert, der sowohl den technischen als auch den rechtlichen Anforderungen entspricht. In diesem Anmeldeprozess muss der Versender vom Empfänger bereits bei Anmeldung die Zustimmung zu Datenschutzbestimmungen einholen. Dies liegt in der Verantwortung des Versenders. MessengerPeople unterstützt hier gern und stellt einen von unseren Juristen erstellten Text zur Verfügung.

1.3 Versender (Unternehmen) – MessengerPeople (Software Anbieter & WhatsApp Business Solution Provider)

Der Versender sammelt durch den oben beschriebenen Anmeldeprozess personenbezogene Daten (z.B. Handynummern) von den Nutzern. Diese personenbezogenen Daten werden von MessengerPeople gespeichert und sind von Mitarbeitern von MessengerPeople (z. B. Customer Support) einsehbar. MessengerPeople verarbeitet also im Auftrag Daten. Daher bedarf es dafür einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag – einen AV-Vertrag. Die MessengerPeople GmbH schließt mit allen ihren Kunden einen DSGVO-konformen AV-Vertrag, der dieses Rechtsverhältnis regelt.


 

2. EU-U.S. Privacy Shield Abkommen: Rechtssicherheit für MessengerPeople Kunden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 16.07.2020 nun festgestellt, dass das EU-U.S. Privacy Shield jedenfalls nicht mehr ausreicht, um bei einem Datenimporteur in den USA ein angemessenen Datenschutz zu gewährleisten. Weiterhin geht der EuGH aber davon aus, dass die sogenannten Standardvertragsklauseln als Vertrag zwischen Datenexporteur und Datenimporteur grundsätzlich ausreichen, um ein angemessenes Datenschutzniveau sicherzustellen.

Mangels entsprechender datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit kann auf Grundlage der bisherigen datenschutzrechtlichen Rechtsprechung bzw. der Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten nicht davon ausgegangen werden, dass Unternehmen, die Messenger zur Kommunikation mit anderen Nutzern einsetzen, aus dem oben genannten Urteils des Europäischen Gerichtshofes unmittelbarer Handlungsbedarf erwächst.

Fazit: Kunden von MessengerPeople sind von dem Urteil nicht betroffen und können wie bisher auch ihre Kundenkommunikation per Messenger datenschutzkonform realisieren.

Download Stellungnahme Folgen des EuGH-Urteils SCHREMS II für die Nutzung des Facebook oder WhatsApp Messenger (Kanzelei Menold Bezler)


WhatsApp Datenschutz DSGVO Bank Beispiel MessengerPeople


3. Datenschutz und MessengerPeople: Was du wissen musst

3.1 Wirksame Einwilligung des Nutzers

Problem: Wie erhältst du eine wirksame Einwilligung des Nutzers?

Lösung: Ein Erhalt deiner Nachrichten via WhatsApp & CO. erfordert die wirksame Einwilligung des Nutzers. Diese besteht aus zwei Schritten: Der Akzeptanz der Datenschutzerklärung für die DSGVO-Konformität und das aktive Senden einer Nachricht (Kunde schreibt zuerst, Unternehmen anwortet).

Folgende Möglichkeiten bieten sich an, um eine wirksame Einwilligung deiner Nutzer zu erhalten:

  • Anmelde-Widget: Über unser Widget, das du auf deiner Webseite einbaust, gelangen die Nutzer in den Chat mit deinem Unternehmen, nachdem sie der Datenschutzerklärung zugestimmt und initiativ eine Nachricht an dich versendet haben
faie-datenschutz-messengerpeople

Einbindung des Anmelde-Widget auf der Webseite von FAIE

  • Chatbot: Ein Nutzer klickt auf auf deiner Webseite oder in Social Media auf einen Link von dir und landet per Click to Chat direkt im WhatsApp-Chat mit deinem Unternehmen. Ein Chatbot  übernimmt die Nutzeranfrage. Neben der Einwilligung fragt er ebenfalls die wichtigsten Daten des Kunden ab, um ihn an den richtigen menschlichen Kollegen weiterzuleiten.

3.2. Datenweitergabe an WhatsApp

Problem: Erfolgt einen Datenweitergabe an WhatsApp?

Lösung: Oftmals wird angemerkt, dass WhatsApp die Kontaktdaten aus jedem Telefon auf dem die App installiert ist, ausließt. Damit übermittelt jeder WhatsApp Nutzer automatisch auch Kontaktdaten an WhatsApp. Problematisch wird es in dem Fall, in dem diese Kontakte keine WhatsApp Nutzer sind und somit einer Übermittlung ihrer Daten an WhatsApp niemals zugestimmt haben. Für MessengerPeople Kunden spielt dies allerdings keine Rolle, weil …

  • der Datenaustausch ausschließlich über MessengerPeople als Dienstleister erfolgt
  • unsere Kunden kein Handy benötigen
  • unsere Server in Europa stehen

3.3. Umgang mit Nutzerdaten

Problem: Wie erfolgt der Umgang mit den Nutzerdaten?

Lösung: Hier gibt es grundsätzlich zwei Ebenen, die du beachten solltest.

  1. Umgang der Plattform mit Nutzerdaten
  2. Umgang von MessengerPeople mit Nutzerdaten

Was den Umgang mit den Nutzerdaten und ihre Verarbeitung durch Plattformen wie WhatsApp, Facebook Messenger & Co. betrifft, so liegt das in deren Verantwortung. MessengerPeople speichert folgende Daten von Nutzern:

  • Telefonnummer
  • Profilname
  • Chats

Zusätzlich kannst du per Chatbot weitere Nutzerdaten erfragen, um deinen Kunden ein noch persönlicheren Service anzubieten.

3.4. DSGVO Konformität

Um zu gewährleisten, dass der Service von MessengerPeople DSGVO konform ist …

  • verfügen wir über einen eigenen Datenschutzbeauftragten
  • schließen wir mit unseren Kunden einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag) ab
  • besitzen wir ein Löschkonzept

4. Datenschutz und MessengerPeople: +2.000 Kunden

Mehr als 2.000 große wie kleine Unternehmen, Organisationen oder Parteien haben unsere Software bereits erfolgreich und datenschutzkonform für ihre digitale Kommunikation eingesetzt.

Wir haben uns für die Softwarelösung von MessengerPeople entschieden, da sie 100% DSGVO-konform ist.

Dr. Michael Schreier, Geschäftsführer der Wehlage & Kollegen Insolvenzverwalter GmbH

Unsere Kunden kommen aus den unterschiedlichsten Branchen, etwa Automotive (Direkt zur BMW Case Study), Versicherungen (Direkt zur Klaus versichert Case Study), E-Commerce (Direkt zur Women’s Best Case Study) uvm.

💡 Tutorial unseres Datenschutzbeauftragten: Messenger & Datenschutz – WhatsApp & Co. DSGVO-konform nutzen


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